Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Teilen

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

901 Js 145116/17

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 27.12.2017 ,Az.: 7 Cs 901 Js 145116/17 wurde der Einziehungsbetroffene Florian Busuioc zur Zahlung von Wertersatz iHv. 8000 € rechtskräftig verurteilt. Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 28.07.2017 gegen 20.08 Uhr entwendete der Einziehungsbetroffene in einer Toilettenkabine der Herrentoilette an der Rastanlage Aurach-Süd, 91052 Erlangen die Herrenhandtasche mit 8000.- EUR Bargeld von dem Geschädigten , die dieser dort vergessen hatte, um diese unberechtigt für sich zu behalten.

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Keine aktuellen Bilanzen be den DEGAG Projektgesellschaften

DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH DEGAG WI8 GmbH DEGAG Kapital GmbH...

Allgemeines

Elon Musk und die AfD: Wenn der Tech-Milliardär zur Wahlurne ruft

In einer Wendung, die selbst Sci-Fi-Fans überraschen dürfte, hat US-Milliardär und Twitter-Enthusiast...

Allgemeines

Baerbock

Außenministerin Annalena Baerbock hat eindringlich vor den Gefahren durch die sogenannte russische...

Allgemeines

Sparzinsen

Die Zinsen auf Sparguthaben in Deutschland sind erneut deutlich gesunken, und die...