Staatsanwaltschaft Offenburg 403 VRs 205 Js 7393/15
In dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Offenburg, 403 VRs 205 Js 7393/15, wurde der Angeklagte Edgar B. wegen Betruges in 20 Fällen schuldig gesprochen. Dieser begann Anfang der 90er Jahre, nachdem er zuvor im Versicherungsgeschäft tätig gewesen war, vermehrt Finanzdienstleistungen anzubieten. Mit seinem großen Kundenstamm, der aus der vorausgegangenen Versicherungstätigkeit bestand, schloss er eine Vermögensverwaltungs-Vereinbarung. Er nahm Gelder entgegen, die er allerdings nicht wie vereinbarte anlegte, sondern für sich selbst oder für noch offene Forderungen vereinnahmt. Er war damit zur Rückzahlung der Einlage mit den versprochenen Zinsen nicht mehr in der Lage.
Die Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten wurde für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils, mithin bis zum 22.08.2019 aufrechterhalten worden.
Bei dem Verurteilten wurden die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert:
– sichergestelltes Bargeld bei dem Verurteilten in Höhe von 1.140,18 €. Dieser Betrag ist bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Steinhäuserstraße 11, 76135 Karlsruhe unter dem Kassenzeichen 8281500001003 verwahrt.
– Lebensversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherungs AG, Nürnberg.
Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.
Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt.
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