Staatsanwaltschaft OldenburgNZS 11A AR 100527/22 – 02.03.2023 Herrn Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungSehr geehrter Herr Kovacevic, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Jever wegen Betrugs (Az. 7 Cs 280 Js 23123/22 (166/22)) gegen Dominik Robert Bauer, geb. am 13.07.1990. Diese ist rechtskräftig seit dem 15.10.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 90,00 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Hochachtungsvoll
Chiamulera |
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