Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Oldenburg

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Staatsanwaltschaft Oldenburg

Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten

11 AR 100153/20
In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7 in 26135 Oldenburg, Aktenzeichen: 741 Js 10529/20

gegen Adrian Nicodim und Alexandru Stoica

sind am 11.02.2020

folgende Gegenstände beschlagnahmt worden:

56 Stck. Wäscheparfum (Lenor) grün
19 Stck. Wäscheparfum (Lenor) silber
15 Stck. Wäscheparfum (Lenor) lila
18 Stck. Wäscheparfum (Lenor) beige
16 Stck. Wäscheparfum (Lenor) blau
4 Stck. Wäscheparfum (Lenor) dunkelblau
35 Stck. Haftcreme blend-a-dent neutral
10 Stck. Elmex sensitive
22 Stck. blent-a-dent original
9 Stck. blent-a-dent PLUS
17 Stck. Meridiol
28 Stck. Aronal
28 Stck. Elmex
7 Stck. AXE wild (green)
17 Stck. AXE dark temptation
9 Stck. AXE Collision
16 Stck. AXE Alaska dunkelblau
11 Stck. AXE black
103 Pakete Macadamianüsse
44 Pakete Pinienkerne
1 Oral-B Pulsar
10 Zahnbürstenaufsätze
1 BAST CD

Es besteht der Verdacht, dass diese Gegenstände aus Straftaten stammen. Die Beschuldigten sind verdächtig, am 11.02.2020 in den Niederlanden die Gegenstände angekauft zu haben.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige Einziehungsentscheidung ist noch nicht ergangen.

Gemäß § 111l der Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten der Straftaten hiermit über die Beschlagnahme benachrichtigt. Sie werden aufgefordert sich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter dem Aktenzeichen 11 AR 100153/20 zu melden und mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf die beschlagnahmten Gegenstände geltend machen wollen. Gleichzeitig verweist die Staatsanwaltschaft zur Information über die Auswirkungen der Sicherungsmaßnahmen und das weitere Verfahren auf den Wortlaut der §§ 111h Abs. 2, 111i Abs. 2, 459h Abs. 2, 459k StPO, welcher über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen werden kann.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Es wird daher empfohlen, soweit erforderlich den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

 

Oldenburg, den 02.04.2020

Siebert, Erste Staatsanwältin

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