Staatsanwaltschaft OldenburgPer Postzustellungsurkunde Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungSehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wilhelmshaven wegen Betrug (Az. 04 Cs 168 Js 75953/19 (761/20)) gegen Marco Jahn. Diese ist rechtskräftig seit dem 25.01.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Hochachtungsvoll
Chiamulera, Rechtspflegerin |
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