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Staatsanwaltschaft Oldenburg Vermögenssicherung – Der Verwaltungsakt teurer als das sichergestellte Vermögen

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Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7 in 26135 Oldenburg, Aktenzeichen: 11 Js 100102/14 bzw. 930 Js 27961/14, gegen Hannelore Frieda Else Lorenz, geb. 25.04.1935, wohnhaft: Andersenstraße 16, 27753 Delmenhorst, wegen Geldwäsche wurden aufgrund des dinglichen Arrestes der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 07.07.2014 in Höhe von 1.283, 24 Euro, richterlich bestätigt durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 10.07.2014 (Aktenzeichen: 28 Gs 3057/14) gegen die Beschuldigte die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte: bei der netbank.de € 1.283,24.

11 Js 100102/14 bzw. 930 Js 27961/14

Siebert, Staatsanwältin

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