Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO1240 Js 37088/21 Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren Einziehungsbeteiligter: Bakary Diakho, geb. am 19.08.2002 Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde auf der Webseite www.xxl-store.com zum Schein Ware (u.a. e-bikes) zum Kauf angeboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE25 1001 1001 2621 5137 01 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken. D. Täter steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben. Um d. Täter/Tätern das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 1.723,52 € erwirkt. Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Sie werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mitzuteilen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der Ihnen aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat erwachsen ist, geltend machen wollen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) |
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