Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung1230 Js 18308/20 die Staatsanwaltschaft Osnabrück (1230 Js 18308/20) vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Emden wegen Betrug (Az. 6 Ds 257/19) gegen Unbekannt (Aliaspersonalien: Markus Böhmer). Diese ist rechtskräftig seit dem 14.07.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung könnte bei Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden sein, den Sie nun geltend machen können. Der Einziehungsentscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Seit dem 17.04.2018 wurden zwecks Erzielung erheblicher und regelmäßiger Einkünfte über zahlreiche -unter anderem bei Ebay unter dem zuvor illegal erlangten Personaldaten eingerichteten Account „schotten-preise“- geschaltete Annoncen zum Schein Waren angeboten um die Kaufpreiszahlungen der Interessenten zu erhalten. Die Kaufpreiszahlungen sollten auf das Konto mit der IBAN DE 73 7002 0270 0005 7169 77 bei der UniCredit Bank –Hypo Vereinsbank München angewiesen werden. Als Verwendungszweck sollte 0176 8519 8239 5993 angegeben werden. Die bestellte und bezahlte Ware wurde nicht geliefert. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten
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