Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Osnabrück

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Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 64640/​21

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

Einziehungsbeteiligte:
Frau Wiktoria Zuzanna Piorkowska
Ignacego Moscickiego 56, 05-080 LIPKOW, POLEN,
geb. am 04.08.1998

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite www.kaufhaus-schubert.net, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen der Beschuldigten geführte Konto DE86 1101 0101 5268 6865 44 bei der Solarisbank AG erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: 1.252,15 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 21.12.2021

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

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