Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Osnabrück

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Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 43449/​21

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

Einziehungsbeteiligte:

Frau Daina Claire Therese Schmid
37 Avenue Sainte Rita, 97354 Remire-Montjoly, Franz. Guyana
FRANKREICH
geb. am 12.02.2000 in Cayenne/​Franz. Guyana

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, zu Unrecht Gelder zu erlangen, gaben sich unbekannte Täter als Mittarbeiter einer Bank aus und veranlassten über gefälschte Emailanhänge angebliche Stornierungen von Überweisungen. Tatsächlich erfolgten daraufhin jedoch Abbuchungen. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen der Beschuldigten geführte Konto DE08 1001 1001 2622 7274 77 bei der N24 Bank Berlin erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: 3.009,52 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 27.12.2021

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

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