Staatsanwaltschaft Osnabrück
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
1240 Js 51371/20
Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des AG Papenburg wegen Betrug (Az. 14 Ds 134/21) gegen Harmonie Marion Audrey Alender. Diese ist rechtskräftig seit dem 02.12.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.
Auf der Grundlage der Feststellungen in den Beschlussgründe gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Taten geschädigt worden sind. Daraus folgt, dass das Entschädigungsverfahren zu beginnen ist, um den Gleichlauf der Frist gem. § 459k Abs. 1 S. 1 StPO für alle Tatverletzten zu gewährleisten, sodass die Rechtsfolgen aus dem Ablauf der Frist für alle Tatverletzten in etwa gleichzeitig eintreten. Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, ihre Vermögensschäden anzumelden. |
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Auf Grund einer Pfändung stehen 9.662,60 € zur Verteilung zur Verfügung. Mit weiteren Zahlungseingängen ist nicht zu rechnen. |
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zwischen Juni 2020 und dem 06.07.2020 zugrunde:
In der Absicht den Kaufpreis zu erhalten ohne eine Gegenleistung zu erbringen, eröffneten unbekannte Täter die Website www.tec-markt-gmbh.comund boten dort Elektroartikel an, kassierten von den Käufern den Kaufpreis ohne die Waren zu liefern. Der Kaufpreis ging jeweils auf das Kto. IBAN DE46 1001 1001 2620 0326 18 bei der N26 Bank GmbH.
Bzgl. der Geschädigten zustehenden Rechte sei auf die nachfolgende Belehrung verwiesen. |
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Belehrung |
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Einziehung des Erlangten
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Osnabrück, 25.01.2022
Diplom-Rechtspfleger (FH)
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