Staatsanwaltschaft Osnabrück
Mitteilung an Tatverletzte gem. § 459i StPO
1230 Js 39780/21
Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des AG Varel wegen Betrug (Az. 4 Ds 121/21) gegen Piotr Siekierko. Diese ist rechtskräftig seit dem 18.12.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.
Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Taten geschädigt worden sind. Daraus folgt, dass das Entschädigungsverfahren zu beginnen ist, um den Gleichlauf der Frist gem. § 459k Abs. 1 S. 1 StPO für alle Tatverletzten zu gewährleisten, sodass die Rechtsfolgen aus dem Ablauf der Frist für alle Tatverletzten in etwa gleichzeitig eintreten. Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, ihre Vermögensschäden anzumelden.
Bislang wurden 8.942,72 € beigetrieben.
Der Verurteilung liegen folgende Sachverhalte zu Grunde:
In der Absicht den Kaufpreis zu erhalten ohne eine Gegenleistung zu erbringen, eröffneten unbekannte Täter die Website omegaa.eu und boten dort Elektroartikel an, kassierten von den Käufern den Kaufpreis ohne die Waren zu liefern. Der Kaufpreis ging jeweils auf das Kto. IBAN DE42 1001 1001 2627 0374 48 bei der N26 Bank GmbH.
Bzgl. der Geschädigten zustehenden Rechte sei auf die nachfolgende Belehrung verwiesen.
Belehrung
Einziehung des Erlangten
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Osnabrück, 17. Januar 2022
Diplom-Rechtspfleger (FH)
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