Staatsanwaltschaft Osnabrück
Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO
1240 Js 65800/20
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Herrn Karol Dawid Bryl, Von-Humboldt-Str. 28, 42549 Velbert.
Einziehungsbeteiligte: Fa. Aurelis GmbH, Oberstraße 3, 47829 Krefeld, vertreten d. d. Beschuldigten
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:
In dem Vorhaben, die vereinbarten Vorauszahlungen zu kassieren, ohne die jeweiligen vorbestellten Gegenstände auch später zu liefern, erstellten der Täter die Webseite www.ps5-vorbestellen.eu auf der er zum Schein Vorbestellungen von Spielekonsolen PS5 annahm. Die Vorauszahlungen bzw. die Kaufpreise sollten auf das Konto DE62 6001 0070 0969 8767 05 bei der Postbank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
Der Täter steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
Um dem Täter und der Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt: 73.926,18 Euro.
Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Osnabrück, den 22.01.2021
gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)
Wo soll man sich melden wenn man Opfer wurde ?