Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung1240 Js 22496/20 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Osnabrück wegen Betruges (Az. 1240 Js 22496/20) gegen Danil Rui. Diese ist rechtskräftig seit dem 08.01.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zugrunde: Bislang unbekannte Täter erstellten die Webseite www.rocket-deals.de und boten darüber Elektroartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Betroffen sind Überweisungen, welche mindestens im Zeitraum vom 24.02.2020 bis zum 23.04.2020 auf folgendes unter dem Namen des Beschuldigten geführtes Konto DE74 1001 1001 2623 7555 56 bei der N26 Bank GmbH erfolgt sind. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Diplom-Rechtspflegerin (FH) |
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