Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung920 Js 34283/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Lingen wegen Diebstahls (Az. 7 Ds (920 Js 34283/19) 179/19) gegen Roman Schleicher. Diese ist rechtskräftig seit dem 08.10.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände
entstanden, der nun geltend gemacht werden kann. Die Gegenstände konnten bisher noch keinem Eigentümer zugeordnet werden. Die Gegenstände wurden am 17.01.2019 im Bonifatius Hospital in der Wilhelmstraße 13 in 49808 Lingen beschlagnahmt. Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort der Diebstahl vorgenommen wurde, ist nicht bekannt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Diplom-Rechtspflegerin |
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