Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO1230 Js 15016/21 Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE71 1001 1001 2620 6838 14 bei der N26 Bank GmbH, deren Inhaberin die Einziehungsbeteiligte ist, gingen Kaufpreiszahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite www.laptop.de.clubb Waren bestellt hatten, diese jeodch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht erhalten haben.
Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) |
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