Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Osnabrück

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 33200/​21

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt (Aliaspersonalien: Frau Soraya Fuentes Brihmi, Romanou 10, 57019 PEREA, GRIECHENLAND)

Einziehungsbeteiligte:

Frau Soraya Fuentes Brihmi, geb. am 22.04.2000, Romanou 10, 57019 PEREA, GRIECHENLAND

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite www.rdk-elektrohandel.de, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen der Beschuldigten geführte Konto IBAN: DE53 1001 1001 2628 6351 31 bei der N26 Bank GmbH erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: 2.082,87 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 14.07.2021

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

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