Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO1240 Js 34864/21 Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Einziehungsbeteiligte: Deborah Nettler, geb. am 02.07.1999 Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite www.haushaltsjokel.de, auf der sie zum Schein Ware zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE85 1001 0010 0585 8561 30 bei der Postbank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken. Die unbekannten Täter stehen daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben. Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 6.458,80 € erwirkt. Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) |
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