Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO1240 Js 30217/21 Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite www.manske-technik.com auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE02 1001 1001 2623 0990 95 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) |
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