Staatsanwaltschaft OsnabrückBenachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO1240 Js 26086/21 Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt Einziehungsbeteiligter: Herves Georges Jean Marc Berthouly, geb. am 22.09.1944 Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde auf der Webseite www.wordmarkets.comzum Schein Ware zum Kauf angeboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE98 1001 1001 2624 2371 17 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken. Der Täter steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben. Um d. Täter/Tätern das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 736,46 € erwirkt. Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Sie werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mitzuteilen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der Ihnen aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat erwachsen ist, geltend machen wollen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) |
Kommentar hinterlassen