Staatsanwaltschaft Saarbrücken
An den Geschädigten des Verfahrens
130 Cs 07 Js 274/19 (186/19) 52 VRs
der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person:
Herr Khedr Seedi, geb. am 02.02.1997
Entscheidung:
Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 10.07.2019, Az: 130 Cs 07 Js 274/19 (186/19), rechtskräftig seit 30.07.2019
Einziehungsanordnung:
Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 200,00 €
Laut der genannten Entscheidung beträgt Ihr Schaden: 200,00 EUR.
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrundeliegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 17.12.2018, 17:30 Uhr, tätigte der Geschädigte an dem Geldautomaten in der Sparkassenfiliale in der Bahnhofstraße 104, 66111 Saarbrücken, eine Auszahlung in Höhe von 200,00 €. Der oben genannte Verurteilte steckte sich das Geld ein und verließ die Filiale.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 200,00 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um dem Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, seine Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob er seine Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken muss der Geschädigte seine Ansprüche binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier anmelden.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Macht der Geschädigte seine Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an den Geschädigten kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden. Hierüber werden die Verletzten gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Saarbrücken, den 08.07.2021
Rechtspflegerin, Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Wichtige Hinweise für Verletzte bei erfolgter Einziehung des Wertes von Taterträgen
Anspruch auf Rückgewähr nach § 459h StPO
|
Verfahren zur Auskehrung des Verwertungserlöses nach § 459k StPO
|
Insolvenzverfahren über das Vermögen des von der Einziehung Betroffenen
|
Unmittelbare Befriedigung des Anspruchs durch den von der Einziehung Betroffenen
|
Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab, und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.
Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach § 459i StPO vom 08.07.2021
Mir ist aus d. rechtskräftig abgeurteilten Tat(en) folgender Anspruch auf Entschädigung gegen d. Verurteilten entstanden: __________ Euro
(Hinweis zur Angabe: Bitte nur den unmittelbaren Schaden aus der Tat angeben. Nebenforderungen wie bspw. Zinsen können nicht im Verteilungsverfahren berücksichtigt werden.)
☐ Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch ist bereits durch vollständige Beitreibung / Abgeltung erloschen.
☐ Zur Abgeltung dieses aus d. Tat(en) entstandenen Anspruchs habe ich von
|
☐ Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch wird
|
☐ Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch wird selbst bzw. durch ___________________________________________________ (ggf. Az.: ____________________) vollstreckt.
Ggf. Angabe der Art der Vollstreckung (z. B. Zahlungsvereinbarung o. ä.):
________________________________________________________________________
Ich werde die Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom Ergebnis dieser Vollstreckung unterrichten.
Hinweis der Staatsanwaltschaft Saarbrücken:
Zur Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme d. Verurteilten kann die Vollstreckung der Einziehungsentscheidung bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorläufig eingestellt werden.
Sollte die eigene Vollstreckung nicht zur vollständigen Begleichung des Anspruchs führen, kann die Vollstreckung wieder aufgenommen werden. In diesen Fällen ist der bereits erledigte Betrag an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitzuteilen.
☐ Auf die Anmeldung dieses aus d. Tat(en) entstandenen Anspruchs zur Berücksichtigung bei einer etwaigen Auskehrung von beigetriebenen Beträgen durch die Staatsanwaltschaft wird
|
☐ Dieser aus d. Tat(en) entstandene Anspruch wird
|
zur Berücksichtigung bei einer etwaigen Auskehrung von beigetriebenen Beträgen durch die Staatsanwaltschaft angemeldet.
Ausgekehrte Beträge sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: | __________________________________________________ |
IBAN: | __________________________________________________ |
BIC/SWIFT-Code: | ______________________________________________ |
Kreditinstitut: | ______________________________________________ |
Anschrift des Kontoinhabers, falls dieser nicht ich bin:
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
Sollte zukünftig die Auskehrung auf ein anderes Konto gewünscht werden, wird dies der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitgeteilt.
☐ Sonstige Angaben (z. B. eingetretene Rechtsnachfolge u. ä.)
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
_______________________ (Ort, Datum) |
_______________________________________________ (Unterschrift) |
Kommentar hinterlassen