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Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Schwerin

Bekanntmachung | © Free-Photos / Pixabay
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Staatsanwaltschaft Schwerin

Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 980, 983 BGB

– 130 Js 34357/17 FE –

Am 13.11.2017 wurde in dem wegen Geldwäsche geführten Ermittlungsverfahren – 161 Js 34357/17 StA Schwerin – eine Digitalkamera des Herstellers Canon mit der Bezeichnung Canon Power Shot G7X Mark II sichergestellt. Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden.

Die Kamera wird bei der Staatsanwaltschaft Schwerin verwahrt.

Der/die Eigentümer oder Dritte, die Rechte an der Kamera geltend machen, werden aufgefordert, diese binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin, Bleicherufer 15, 19053 Schwerin, zu dem Aktenzeichen 130 Js 34365/17 FE geltend zu machen und nachzuweisen.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Verwertung durch öffentliche Versteigerung, sofern niemand Rechte an der Kamera angemeldet hat.

Schwerin, den 25.02.2019

gez. Permin, Oberstaatsanwalt

 

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