Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Verdachts auf Insiderhandel eingestellt. Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft hat sich kein Tatverdacht ergeben, sodass das Verfahren nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung beendet wurde.
Die Finanzaufsicht hatte das Mitarbeitergeschäft im Rahmen ihrer Compliance-Kontrolle als potenziell verdächtig identifiziert. Sie war daher verpflichtet, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
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