Staatsanwaltschaft Verden
701 AR 49240/18 – 28.04.2019
Im Ermittlungsverfahren gegen Susanne Dagmar Ruth Bellin, geb. 11.02.1968, wegen de Verdachts des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 15.11.2018, Az. 9a Gs 3509/18, gem. §§ 111b, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 und §§ 261 VII StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des folgenden Gegenstands angeordnet:
Gesamtes Guthaben auf dem Konto DE44 2904 0090 0234 8316 00 bei der Commerzbank AG (Kontoinhaberin: Perfect-Venus GmbH, Verfügungsberechtigte: Susanne Bellin). In Vollziehung des Vermögensarrests sind Vermögenswerte i. H. von 18,83 € gesichert worden.
Die Geschädigten werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten erwachsen ist, geltend machen wollen.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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