Staatsanwaltschaft Verden
701 AR 25248/20 – 07.09.2020
Im Ermittlungsverfahren gegen Philipp Krüger, geb. 13.04.1999, wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 29.05.2020, Az. 9a Gs 1761/20, gem. §§ 73, 74 Abs. 2, 261 Abs. 7 StGB die Beschlagnahme der bestehenden und künftigen Forderungen des Beschuldigten gegenüber der Kreissparkasse Syke betreffend das Konto DE90 2915 1700 1011 2053 56 einschließlich angehaltener Gelder, auf Verwahrkonten umgebuchter, an die Staatsanwaltschaft Verden überwiesener und hinterlegter Gelder angeordnet.
In Vollziehung des Beschlusses wurde ein Betrag i. H. von derzeit 1.394,48 € auf dem Konto gepfändet.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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