Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Verden

qimono / Pixabay
Teilen

Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 27159/19 – 10.07.2019

Im Ermittlungsverfahren gegen Tomasz Stanislaw Lech, geb. 17.01.1979 wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 19.06.2019, Az. 9a Gs 2173/19, gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE30 2003 0000 0020 3611 43 bei der UniCredit Bank AG (Kontoinhaber: Tomasz Stanislaw Lech) einschließlich eines etwaigen von diesem Konto auf ein Verwahrkonto umgebuchten Betrags angeordnet.

In Vollziehung des Beschlusses wurde Kontoguthaben i. H. von 11.982,25 € gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Traunstein

Staatsanwaltschaft Traunstein 610 VRs 11973/​21 – 19.03.2024 An Alle Beteiligten Vollstreckungsverfahren gegen...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Bielefeld

Staatsanwaltschaft Bielefeld 601 Js 1013/​21 V Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Augsburg

Staatsanwaltschaft Augsburg Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information...