Staatsanwaltschaft Verden
701 AR 28837/19 – 19.07.2019
Im Ermittlungsverfahren gegen Kenneth Dopmann, geb. 20.09.1999, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 01.07.2019, Az. 9a Gs 2293/19, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m §§ 261 Abs. 7, 74, 74c StGB der Vermögensarrest in Höhe von 17.998,93 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Kenneth Dopmann angeordnet.
In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von voraussichtlich etwa 10.000 € gepfändet.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:
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Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO). |
Um dem Beschuldigten ein durch die Straftaten zu Unrecht erlangtes Tatobjekt wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft darüber hinaus die Beschlagnahme folgenden Vermögenswertes erwirkt:
Guthaben auf dem Konto DE74 7002 2200 0076 4367 54 bei der Fidor Bank (0,88 €) und einen von diesem Konto angehaltenen Betrag i. H. von 366 €.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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