Staatsanwaltschaft Verden
701 AR 32716/18 – 19.08.2019
Im Ermittlungsverfahren gegen Justin Schäfer, geb. 13.02.2000, wegen des Verdachts der Geldwäsche, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 02.08.2018, Az. 9a Gs 2308/18, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1, 162 Abs. 3 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 2.926,99 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Schäfer angeordnet.
In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von 2.926,99 € gepfändet.
Die Geschädigten werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus den dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten erwachsen ist, geltend machen wollen.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:
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Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO). |
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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