Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Verden

qimono / Pixabay
Teilen

Staatsanwaltschaft Verden

706 AR 37554/17 – 28.08.2019

Im Ermittlungsverfahren gegen Angelika Laspe, geb. 06.04.1957, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 21.08.2017, Az. 9a Gs 2893/17, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 10.420 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Laspe angeordnet.

In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von 10.420 € gepfändet.

Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:

Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO).

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Traunstein

Staatsanwaltschaft Traunstein 610 VRs 11973/​21 – 19.03.2024 An Alle Beteiligten Vollstreckungsverfahren gegen...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Bielefeld

Staatsanwaltschaft Bielefeld 601 Js 1013/​21 V Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Augsburg

Staatsanwaltschaft Augsburg Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information...