Staatsanwaltschaft Verden
701 AR 12238/19 – 04.03.2020
Im Ermittlungsverfahren gegen „Beate Struve“, geb. 09.07.1978 (Aliaspersonalie der Sabrina Baumgarten, geb. 02.09.1979), wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 12.03.2019, Az. 9a Gs 977/19 gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. § 74 StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE22 2003 0000 0020 3028 93 bei der UniCredit Bank AG (Hypovereinsbank Member of UniCredit) (Kontoinhaberin: „Beate Struve“) einschließlich eines angehaltenen Betrags i. H. von 3.450 € angeordnet.
In Vollziehung des Beschlusses wurden 3.450 € auf dem Konto gepfändet.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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