Staatsanwaltschaft Verden
701 AR 12238/19 – 28.05.2020
Im Ermittlungsverfahren gegen Jan Dreher, geb. 17.08.1995, sowie die Aliaspersonalien „Matthias Laux“, geb. 12.12.1988, „Markus Meyer“, geb. 07.02.1987, „Christian Heide“, geb. 01.02.1993, „Daniel Schulz“, geb. 20.04.1991 und „Maik Kümmel“, geb. 24.12.1989 wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 12.07.2018, Az. 9a Gs 2074/18 gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. §§ 73, 74 StGB die Beschlagnahme der folgenden Gegenstände angeordnet:
Jeweils gesamtes Guthaben auf folgenden Konten:
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Konto DE76 1001 0010 0150 7811 25 bei der Postbank AG, das für „Matthias Laux“ eingerichtet wurde |
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Konto DE53 1007 7777 0335 0931 00 bei der norisbank GmbH, das für „Markus Meyer“ eingerichtet wurde |
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Konto DE29 6924 0075 0444 3156 00 bei der Commerzbank AG, das für „Christian Heide“ eingerichtet wurde |
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Konto DE61 1001 0010 0150 9161 28 bei der Postbank AG, das für „Daniel Schulz“ eingerichtet wurde |
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Konto DE93 1007 7777 0335 0691 00 bei der norisbank GmbH, das für „Daniel Schulz“ eingerichtet wurde |
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Konto DE39 1007 7777 0346 5572 00 bei der norisbank GmbH, das für „Maik Kümmel“ eingerichtet wurde, |
jeweils auch, soweit sich die Gelder nicht mehr auf den Konten befinden, sondern auf Verwahrkonten der Banken umgebucht wurden.
In Vollziehung des Beschlusses wurden etwa 13.548,91 € gepfändet, wobei möglicherweise vorrangige Pfändungen bestehen.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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