Staatsanwaltschaft Verden701 AR 52268/20 – 28.03.2021 In einem Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs betreffend das Konto DE08 1001 1001 2629 6177 75 bei der N26 – Bank wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 09.11.2020, Az. 9a Gs 3778/20, gem. §§ 73, 74 Abs. 2, 261 Abs. 7 StGB die Beschlagnahme der bestehenden und künftigen Forderungen der Kontoinhaberin gegenüber der N26 Bank GmbH betreffend das Konto DE08 1001 1001 2629 6177 75 einschließlich angehaltener Gelder, von diesem Konto auf Verwahrkonten umgebuchter, an die Staatsanwaltschaft Verden überwiesener und hinterlegter Gelder angeordnet. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO. |
Kommentar hinterlassen