Staatsanwaltschaft Verden
701 Js 513/17 – 20.10.2020
Im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, alias „Janez Kopitar“ wegen des Verdachts des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 04.04.2017, Aktenzeichen 9a Gs 1403/17) gem. § 73 Abs. 1, Abs. 2, 73a StGB (alte Fassung) die Beschlagnahme des Rückzahlungsanspruchs des zum Aktenzeichen 701 Js 513/17 eingezahlten Geldbetrags i. H. von 29.562,44 € und die Beschlagnahme der Girokonten der Kopitar GmbH und des „Janez Kopitar“ bei der Kreissparkasse Walsrode angeordnet.
In Vollziehung des Beschlusses wurde der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der eingezahlten 29.562,44 € gepfändet.
Die Konten bei der Kreissparkasse Walsrode sind aufgelöst.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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