Staatsanwaltschaft Verden
706 AR 39760/19 – 29.10.2020
Im Ermittlungsverfahren gegen Zhorzh Garvanliev, geb. 03.07.1999, wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des Betrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 05.09.2019, Az. 9a Gs 2977/19, gem. § 261 Abs. 7 i. V. m. § 74 StGB und gem. § 73 StGB die Beschlagnahme des Guthabens von dem Konto DE32 1001 0010 0756 0941 21 bei der Postbank, das auf ein internes Verwahrkonto transferiert wurde, angeordnet.
In Vollziehung des Beschlusses wurde ein Betrag i. H. von derzeit 2.487 € auf dem Konto gepfändet.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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