Staatsanwaltschaft Verden706 AR 27642/21 – 20.09.2021 In dem Ermittlungsverfahren gegen Andrea Toledo Garrido wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 08.07.2021, Az. 9a Gs 2440/21 gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 1.996,41 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Andrea Toledo Garrido angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 13.07.2021, Az. 9a Gs 2494/21 wurde gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von weiteren 21.082,62 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Andrea Toledo Garrido angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests konnten seitdem Vermögenswerte in Höhe von derzeit 23.054,03 € gesichert werden. Die Geschädigten werden aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus den der Beschuldigten vorgeworfenen Taten erwachsen ist, geltend machen wollen. Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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