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Staatsanwaltschaft Verden

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Verden

701 AR 11841/​21 – 21.09.2021

Im Ermittlungsverfahren gegen Nerina Hernandez Pukall, geb. 17.06.2002, wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 15.03.2021, Az. 9a Gs 970/​21, gem. §§ 74 Abs. 2, 261 Abs. 7 StGB und gem. § 73 StGB die Beschlagnahme der bestehenden und künftigen Forderungen der Beschuldigten gegenüber der Commerzbank AG betreffend das Konto DE52 2904 0090 0230 8401 00, gegenüber der ING-DiBa AG betreffend das Konto DE43 5001 0517 5435 9992 16, gegenüber der PSD Bank Nürnberg eG betreffend das Konto DE03 7609 0900 2914 4846 00 und gegenüber der BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland /​ Consorsbank betreffend das Konto DE58 7603 0080 0250 7813 06 jeweils einschließlich angehaltener Gelder, von diesen Konten auf Verwahrkonten umgebuchter, an die Staatsanwaltschaft Verden überwiesener und hinterlegter Gelder angeordnet. Es wurden Vermögenswerte i. H. von derzeit 3.260 € gesichert.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

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