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701 AR 18104/18 – 21.08.2018

Im Ermittlungsverfahren gegen Nina Lehmer, geb. 12.08.1982 wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 02.05.2018, Az. 9a Gs 1323/18/18 gem. §§ 261 Abs. 7 StGB i. V. m. §§ 74, 74b StGB die Beschlagnahme des gesamten Guthabens auf dem Konto DE19 2915 1700 1011 4577 67 und von drei angehaltenen Gutschriften i. H. von 80 €, 55 € und 45,50 €, die dem genannten Konto gutgeschrieben werden sollten, angeordnet.

In Vollziehung des Beschlusses wurde Kontoguthaben i. H. von 212,48 € gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

 

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