Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Wuppertal

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Wuppertal

20 Js 593/​20

Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 20 Js 593/​20

Gabriel Antici, geb. am 17.04.1983 in Vrancea, wohnhaft Kleine Flurstraße 2, 42275 Wuppertal

wegen Bankrotts wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Wuppertal vom 02.02.2021 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 80.490,97 Euro angeordnet. Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Vorliegend ist über das Vermögen des Verurteilten Gabriel Antici mit Beschluss des Amtsgerichts in Wuppertal vom 16.04.2019 – Az. 145 IK 181/​19 – das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

 

Stremel
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