Staatsanwaltschaft Wuppertal20 Js 1035/18 Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 20 Js 1035/18 Ilze Andropa, geb. am 01.01.1983 in Madona/Lettland, wohnhaft Nassaustraße 24, 42389 Wuppertal wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht wurde mit Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 08.03.2021 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 12.429,55 Euro angeordnet. Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) |
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