Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Wuppertal

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Wuppertal

422 Js 594/​21

Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 422 Js 594/​21

Andrea Lokotsch-Güntherodt, geb. am 05.03.1958 in Solingen, wohnhaft Moltkestraße 16, 42699 Wuppertal

wegen Betrugs wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Solingen vom 11.06.2021 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 220,00 Euro angeordnet. Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

 

Dipl.-Rechtspfleger (FH)

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