Nur wenigen Menschen ist es vorbehalten ein Staatsbegräbnis zu bekommen. Bei Wolfgang Schäuble sollte es aber eine Selbstverständlichkeit sein, dass man ihm diese seltene Ehre zukommen lässt.
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Staatsbegräbnissen, Staatsakten und Trauerstaatsakten ist die vom damaligen Bundespräsidenten Dr. h.c. Heinrich Lübke unterzeichnete Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte.
Diese beiden Formen staatlichen Zeremoniells werden nur selten angeordnet. Sie sind Ausdruck höchster Würdigung durch die Bundesrepublik Deutschland einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich hervorragend um das deutsche Volk verdient gemacht hat. Die Verdienste einer Person können auf politischem, kulturellem, wissenschaftlichem oder sozialem Gebiet liegen.
Staatsbegräbnisse
Ein Staatsbegräbnis kann folgende Elemente enthalten:
- Öffentliche Aufbahrung und Trauerdefilee
- Große Totenwache (bestehend aus acht oder sechs Personen)
- Kirchliche Trauerfeier, evtl. mit weltlichem Nachruf im Anschluss an die Liturgie
- Trauergeleit
- Militärisches Abschiedszeremoniell mit Ehrenformation
- Beisetzung
- Trauerempfang
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