Nach unseren Recherchen ist das ein klassischer Fall der Staatshaftung. Hier muss also Insolvenzverwalter Tobias Schulze gegen seinen „Auftraggeber“, das Insolvenzgericht beim Amtsgericht, in Sachen durch den formalen Fehler entstandenen Kosten auch ersetzt zu bekommen.
Es kann ja nicht sein, dass „Behördendummheit“ zu einer Minderung der Insolvenzmasse führt, so ein verärgerter Anleger in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion. Die würden das sicherlich am liebsten unter den Teppich kehren, da bin ich mir sicher. Auch mit dem Insolvenzverwalter ist unser Gesprächspartner so gar nicht zufrieden. Aus seiner Sicht hat er dann möglicherweise Schuld daran, dass so manche Insolvenzmasse nicht rechtzeitig gesichert wurde. Nun, auch das wird sich sicherlich aufklären lassen.
Aus unserer redaktionellen Sicht wäre es sicherlich der bessere Weg, dass sich das Amtsgericht Rostock zu dem Vorgang schriftlich in einer Pressemeldung erklärt und ganz klar deutlich macht, dass die daraus resultierenden Kosten zu Lasten der Justiz, aber nicht zu Lasten der Insolvenzmasse geht. Damit könnte man diese Diskussion von einer Minute auf die andere beenden. Ob das Amtsgericht Rostock sich aber dazu durchringen kann, wird man abwarten müssen.
Mal eine Frage am Rande.
Ich habe z.B. auch am 01.03. bei Fashion.Zone bzw. miracle clothing GmbH bestellt und jetzt im Nachhinein um die 30 Artikel zu dem ganzen Thema gelesen.
Vorgestern kam eine E-Mail von der Fashion.Zone, dass sie sich im Bezug auf die Miracle Clothing GmbH keiner Versäumnisse bewusst sind und annehmen, dass bald alles wieder läuft.
Wo bleiben eigentlich die Informationen für alle Kleiderkundden über die ganze Thematik? Man erfährt nur nach längerer Recherche dass das LKA die vermeintlich verschleppte Insolvenzmasse gesichert und versiegelt hat.
Also die Transparenz der Behörden ist unter aller Sau.
Welcher Schaden ist denn entstanden?