Startseite Allgemeines Justiz Staatsschutzsenat verurteilt syrischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren (PM 18/2023)
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Staatsschutzsenat verurteilt syrischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren (PM 18/2023)

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Der für Staatsschutzsachen zuständige 1. Strafsenat des Kammergerichts hat heute den 32-jährigen, aus Syrien stammenden Raed E. unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter, schwerwiegender Freiheitsentziehung und Verfolgung sowie mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Folter und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Senats hat sich der Angeklagte im Jahr 2014 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Ab diesem Jahr habe die Vereinigung des IS gezielt Angehörige des Al-Shu’aytat-Stammes angegriffen und gefoltert. Der Angeklagte sei für den IS an Straßenkontrollpunkten tätig gewesen. Dabei habe er einen von ihm kontrollierten Mann festgenommen und mehrfach brutal gefoltert. Der Mann hat im Prozess als Zeuge ausgesagt. Im Jahr 2015 sei der Angeklagte über die Türkei nach Deutschland ausgereist, wo er im Jahr 2022 festgenommen wurde.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Der Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft.

Az.: 1 – 1/22

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