In dem Staatsschutzverfahren gegen den 55-jährigen Ali Ö. hat der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 8.11.2022 zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Angeklagten wird Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „PKK“ vorgeworfen.
Der Angeklagte soll laut Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft seit Mitte Juli 2019 als hauptamtlicher Kader der „PKK“ tätig gewesen sein. In dieser Funktion soll er typische Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ wahrgenommen und zunächst das „PKK“-Gebiet „Gießen“ und später die Gebiete „Kassel“ und „Erfurt“ betreut haben. Er soll den nachgeordneten Aktivisten gegenüber Anweisungen gegeben und deren Ausführung kontrolliert haben. Zudem wird ihm die Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen vorgeworfen. Der Angeklagte soll darüber hinaus in die Rekrutierung von Nachwuchsmitgliedern eingebunden gewesen sein und die Sammlung von „Spendengeldern“ überwacht haben.
Der Senat wird während der Hauptverhandlung mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Der Angeklagte wurde am 24.5.2022 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.2.2023, Az.: 8-2 OJs 37/20 – 2/22
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