Die Verteidigung von Rupert Stadler, dem ehemaligen Audi-Chef, und seinen Mitangeklagten hat überraschend Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt. Das Gericht bestätigte heute den Eingang der Revision. Im Dieselabgasskandal wurden alle drei Angeklagten wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt.
Stadler und der Ingenieur P. hatten während des Prozesses bereits Strafen akzeptiert, die dann vom Gericht verhängt wurden.
Stadler wurde wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer Geldzahlung von 1,1 Mio. Euro verurteilt. Obwohl er die Manipulationen nicht angeordnet hatte, hatte er den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge in Deutschland zu spät gestoppt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits während des Prozesses der Bewährungsstrafe für Stadler zugestimmt, ebenso wie im Fall des Ingenieurs P.
Die Staatsanwaltschaft legte nur gegen das Urteil gegen Wolfgang Hatz, den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Revision ein. Sie hatte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten für Hatz gefordert. Das Gericht verurteilte Hatz jedoch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro.
Hatz, der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und späterer Porsche-Vorstand, gestand die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren. Er und P. waren für die Entwicklung der Software verantwortlich, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten, aber nicht auf der Straße überschritten wurden.
Die schriftliche Urteilsbegründung wird voraussichtlich bis April 2024 vorliegen. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft haben dann die Möglichkeit, ihre Revision zu begründen. Erst dann wird der Fall dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Die Anwälte von P. gaben an, aus formalen Gründen Revision eingelegt zu haben, um die Frist einzuhalten. Ihr Mandant ist grundsätzlich mit dem Urteil einverstanden und kann damit leben.
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