In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft vertr.d.d. Vorstand, AG Jena, HRB 201504,
De-Smit-Straße 18, 07545 Gera ist heute am Freitag, 27.06.2014, um 14:30 Uhr
beschlossen worden:
1. Dr. jur. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München ist als
vorläufiger Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 1,
07545 Gera
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt
gemacht wur-de, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung.
Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
Beschwerde soll begrün-det werden.
Amtsgericht Gera
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