Egal wer solche Genussrechte auch herausgibt, natürlich haben solche Investments immer das Risiko eines Totalverlustes für den Anleger der diese Genussrechte zeichnet. Das gilt auch hier für die Genussrechte begeben durch die Stadtwerke Rüsselsheim.
Das uch Stadtwerke vor einer möglichen Insolvenz nicht geschützt sein könnten, das zeigt auch das Beispiel der Stadtwerke Gera.
Also immer als Anleger bitte daran denken, bevor sie das Investment zeichnen.
Stadtwerke Rüsselsheim GmbH
Rüsselsheim am Main
Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 Vermögensanlagengesetz
Die Stadtwerke Rüsselsheim GmbH beabsichtigt, die von ihr begebenen Genussrechte „MainInvest“ und „MainInvest Premium“ öffentlich anzubieten.
Ein vollständiger Verkaufsprospekt ist auf der Homepage der Stadtwerke Rüsselsheim GmbH (www.stadtwerke-ruesselsheim.de) veröffentlicht und wird bei der Stadtwerke Rüsselsheim GmbH, Walter-Flex-Straße 74, 65428 Rüsselsheim am Main zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Rüsselsheim am Main, 28. April 2020
Stadtwerke Rüsselsheim GmbH
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