Arbeitnehmer dürfen fristlos gekündigt werden, wenn sie Kollegen wiederholt belästigen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass das auch für behinderte Angestellte gilt. Nach dem Urteil der Richter spielt es keine Rolle, ob der Stalker einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Ob zuvor eine Abmahnung nötig sei, hänge vom Einzelfall ab. – Konkret ging es um einen schwerbehinderten Angestellten in Hessen. Er war fristlos entlassen worden, weil er Kolleginnen unter anderem mit E-Mails und Telefonanrufen nachgestellt hatte. Der Fall wurde an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück verwiesen.
( AZ: 2 AZR 258/11 ).
Quelle:MDR
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