Allgemeines

Stalking

Teilen

Arbeitnehmer dürfen fristlos gekündigt werden, wenn sie Kollegen wiederholt belästigen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass das auch für behinderte Angestellte gilt. Nach dem Urteil der Richter spielt es keine Rolle, ob der Stalker einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Ob zuvor eine Abmahnung nötig sei, hänge vom Einzelfall ab. – Konkret ging es um einen schwerbehinderten Angestellten in Hessen. Er war fristlos entlassen worden, weil er Kolleginnen unter anderem mit E-Mails und Telefonanrufen nachgestellt hatte. Der Fall wurde an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück verwiesen.

( AZ: 2 AZR 258/11 ).
Quelle:MDR

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

Kretschmer fordert nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mehr Kompetenzen für Sicherheitsbehörden Nach...

Allgemeines

Deutsche Weicheier

Husten, Heiserkeit, Kopfschmerzen, Fieber – das volle Winter-Menü. Willkommen in der Grippesaison...

Allgemeines

Bankberater oder Zauberer? Wie man Geld verschwinden lässt, ohne mit der Wimper zu zucken

Ein Mann meldet sich anonym, und seine Geschichte könnte direkt aus einem...

Allgemeines

Der Heilige Abend: Bedeutung und Geschichte

Bedeutung des Heiligen Abends Der Heilige Abend, auch „Weihnachtsabend“ genannt, wird am...