Die BaFin hat am 19. September 2022 gegenüber der Standard Chartered Bank AG gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die Mängel zu beseitigen, die einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG entgegenstehen.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Anordnung ist seit dem 19. Oktober 2022 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
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