„Erneut hat die englische Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life zwei Widersprüchen unserer Mandanten statt gegeben“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Beiträgen nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Fällen bedeutet dies für die Versicherungsnehmer im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen einen Mehrerlös von 15% und im Vergleich zu dem Rückkaufswert aus der Versicherung sogar ein Plus von über 300%. Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen“.
„Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
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